Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr und kann mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Vertrags schriftlich gekündigt werden. Falls der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um jeweils 12 Monate.
Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem Abschluss des Grundsystems und dessen Vertragslaufzeit. Eine Kündigung kann mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Grundsystems-Vertrages schriftlich gekündigt werden. Falls der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert er sich, wie auch das Grundsystem, automatisch um jeweils 12 Monate.
Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem Abschluss des Grundsystems und dessen Vertragslaufzeit. Eine Kündigung kann mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Grundsystems-Vertrages schriftlich gekündigt werden. Falls der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert er sich, wie auch das Grundsystem, automatisch um jeweils 12 Monate.
Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem Abschluss des Grundsystems und dessen Vertragslaufzeit. Eine Kündigung kann mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Grundsystems-Vertrages schriftlich gekündigt werden. Falls der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert er sich, wie auch das Grundsystem, automatisch um jeweils 12 Monate.
Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem Abschluss des Grundsystems und dessen Vertragslaufzeit. Eine Kündigung kann mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Grundsystems-Vertrages schriftlich gekündigt werden. Falls der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert er sich, wie auch das Grundsystem, automatisch um jeweils 12 Monate.